Führerschein mit 17

„Begleitetes Fahren mit 17“

In Deutschland können sich Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, zur Führerscheinausbildung der Klasse B und BE anmelden. Ziel des sogenannten „Begleiteten Fahrens mit 17“ ist, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger durch Begleitung erfahrener Führerscheininhaber zu erhöhen. Die Statistik zeigt, dass gerade 18 - 24 jährige Führerscheinbesitzer einem besonderen Unfallrisiko unterliegen. Die Gründe dafür sieht man in mangelnder Erfahrung und erhöhter Risikobereitschaft. Etwa 23 % aller Verkehrstoten gehören zu dieser Altersgruppe. 
Wir unterstützen diese Initiative aus voller Überzeugung. Deshalb fördern wir auch das Zusammenspiel von Fahranfänger und erfahrenem Begleiter von Anfang an. Sie sind bei uns beide willkommen.

 

Vorraussetzungen für die Begleiter:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung 
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.