Ausbildung Berufskraftfahrer*in

 

als zertifizierter Bildungsträger (AZAV) habt Ihr bei uns die Möglichkeit, Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder vom JobCenter einzulösen.

 

Wir bieten verschiedene Maßnahmen an:

 

Führerschein Kl. C1/C1E

Führerschein Kl. C/CE

TQ1 - Güter befördern

Beschleunigte Grundqualifikation

BKF-Module LKW

 

meldet Euch gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

 

 

Du arbeitest bereits in einer Firma und Du würdest Dich gerne zum Berufskraftfahrer*in weiterbilden? Dann bietet das Chancenqualifizierungsgesetz Dir und Deinem Arbeitgeber folgende Unterstützung:

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Chancenqualifizierungsgesetz: Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

 

Voraussetzungen:

Berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden                                              R

Berufliche Weiterbildung sowie der Träger sind für die Förderung zugelassen         R

 

Was wir bieten: Führerschein Kl. C/CE, Beschleunigte Grundqualifikation inkl. IHK-Prüfung

 

Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden = 4 Wochen Vollzeit-Unterricht, anschließend Prüfung bei der zuständigen IHK (Termine: 1x/Monat), Start jederzeit nach Absprache möglich

Führerscheinausbildung: Theoretischer Unterricht abends oder nach Absprache, Fahrstunden und Prüfungen nach individueller Vereinbarung

 

Zuschüsse zu Lehrgangkosten

 

unter 10 Mitarbeiter

unter 250 Mitarbeiter

ab 250 Mitarbeiter

ab 2500 Mitarbeiter

Bis zu 100% Kostenerstattung

Bis zu 50% Kostenerstattung

Bis zu 25% Kostenerstattung

Bis zu 15% Kostenerstattung

Bis zu 100% für Mitarbeiter ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen

Bis zu 100% für Mitarbeiter ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen

 

 

 

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)

 

unter 10 Mitarbeiter

unter 250 Mitarbeiter

ab 250 Mitarbeiter

ab 2500 Mitarbeiter

Bis zu 75%

Bis zu 50%

Bis zu 25%

Bis zu 25%

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und bei berufsabschluss-

bezogenen Weiterbildungen

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und bei berufsabschluss-

bezogenen Weiterbildungen

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und bei berufsabschluss-

bezogenen Weiterbildungen

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und bei berufsabschluss-

bezogenen Weiterbildungen

 

BIS ZU 15 % HÖHERE ZUSCHÜSSE FÜR JEDE BETRIEBSGRÖSSE
Plus 5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
Plus 10 % bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb
Plus 15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

 

So funktionierts:

  • Arbeitgeber beantragt die Förderung der Weiterbildung bei der Arbeitsagentur
  • Arbeitnehmer meldet sich bei uns in der Fahrschule an
  • Beschleunigte Grundqualifikation und Führerscheinausbildung starten

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