Das sind die neuen Führerscheinklassen ab 19. Januar 2013
Klasse AM (ersetzt Klasse M und S), Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C,
Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L. Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den
internationalen Regelungen. L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist,
dürfen seit dem 19. Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
(Zusammenschluss der "alten Klassen" M und S)
Krafträder mit:
Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern
Krafträder mit:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich
Krafträder mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre für Trikes - 24 Jahre beim Direkterwerb
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich
Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
Anhängerregelungen
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Vorraussetzung ist der Besitz der Klasse B, Keine Theorieprüfung ,
praktische Prüfung ist aber erforderlich!
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
ab 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Kfz - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A - mit:
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
ab 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
Kfz der Klasse D
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag Leistungstest, Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung. Bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung.
Kfz der Klasse D1
Kfz der Klasse DE mit einem Anhänger
ab 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Kfz der Klasse D1 mit einem Anhänger
Kfz der Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Kfz der Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).