Führerscheinklassen

Das sind die neuen Führerscheinklassen ab 19. Januar 2013
Klasse AM (ersetzt Klasse M und S), Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L. Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen seit dem 19. Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden. 

 

 

MOTORRAD

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • ab 15 Jahren

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
  • ab 15. Jahren

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzünddungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Diesel- oder Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg
  • ab 15 Jahren

(Zusammenschluss der "alten Klassen" M und S)

 

 

 

Klasse A1

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung von max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • ab 16 Jahren
  • schließt die Klasse AM mit ein

Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
  • ab 16 Jahren
  • schließt die Klasse AM mit ein

 

 

 

Klasse A2

Krafträder mit:

  • Leistung max 35 kW.
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • schließt die Klasse AM, A1
  • ab 18 Jahre

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich

 

 

 

Klasse A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre für Trikes - 24 Jahre beim Direkterwerb

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich

 

 

 

Schlüsselzahl 196

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
 
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
 Theoretischer Schulungsstoff

Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
 
Praktischer Schulungsstoff

Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu schulen.

Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig. 

AUTO (PKW)

Klasse B

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • zGm max. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • ab 18 Jahren (17 Jahre beim Begleiteten Fahren - BF17)
  • Schließt die Klassen AM, L

 

 

Anhängerregelungen

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

 

 

  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

 

Klasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg

Vorraussetzung ist der Besitz der Klasse B, Keine  Theorieprüfung ,

praktische Prüfung ist aber erforderlich!

 

Klasse B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit

  • zG des Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg

LKW

Klasse C

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • zG über 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Vorrausetzung Klasse B 
  • Schließt Klasse C1 mit ein

ab 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

 

 

 

Klasse C1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A - mit:

  • zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
  • maximal 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • ab 18 Jahren
  • Vorraussetzung Klasse B

 

Klasse CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG Anhänger über 750 kg
  • Schließt BE, C1E, D1E oder DE (sofern Klasse D vorhanden) und T mit ein

ab 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

 

Klasse C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

 

BUS (KOM)

Kfz der Klasse D

  • zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen (außer Fahrersitz) und Anhängern bis 750 kg 
  • Vorbesitz der Klasse B
  • Schließt die Klaase  D1 mit ein
  • Mindestalter 21 Jahre


Befristung / ärztliche Untersuchung:
Bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag Leistungstest, Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung. Bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung.

 

 

 

Kfz der Klasse D1

  • Kraftwagen zur Personenbeförderung bis max. 16 Sitzplätze (außer Fahrersitz) und Anhänger bis 750 kg.
  • Vorbesitz der Klasse B
  • Eingeschlossene Klasse : KEINE
  • Mindestalter 21 Jahre

Klasse DE

Kfz der Klasse DE mit einem Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg

ab 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

 

Klasse D1E

Kfz der Klasse D1 mit einem Anhänger 

  • zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750 kg

LANDWIRTSCHAFTLICHE FAHRZEUGE

Kfz der Klasse L

  • ab 16 Jahre 
  • direkter Erwerb 
  • Keine Befristung der Besitzdauer 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

 

 

Kfz der Klasse T

  • Ab 16 und18 Jahren (nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h )
  • Schließt die Klassen AM und L ein
  • direkter Erwerb 
  • Keine Befristung der Besitzdauer 

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).